Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
Levur Hausservice
Stand: Juli 2026
§ 1 Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge zwischen Levur Hausservice und privaten, gewerblichen sowie öffentlichen Auftraggebern.
Abweichende Bedingungen des Auftraggebers gelten nur, wenn sie ausdrücklich schriftlich anerkannt wurden.
§ 2 Leistungsumfang
Levur Hausservice erbringt Dienstleistungen rund um Haus, Garten, Technik und Objektbetreuung.
Dazu gehören insbesondere Hausmeisterservice, Gartenpflege, Grundstückspflege, Winterdienst, Kleinreparaturen, Fenster- und Türeinstellung, Möbelmontage, Entrümpelungen, Transporthilfen, technische Unterstützung im Haushalt, Montage von Akku- und Solarsicherheitstechnik, Objektbetreuung, Betreuung von Wohnanlagen, Gewerbeobjekten und weiteren Immobilien.
Zulassungspflichtige Handwerksleistungen werden nur ausgeführt, soweit hierfür die entsprechende Berechtigung besteht. Andernfalls kann auf Wunsch ein geeigneter Fachbetrieb vermittelt werden.
§ 3 Angebote und Vertragsabschluss
Angebote von Levur Hausservice sind freibleibend und unverbindlich.
Ein Vertrag kommt durch mündliche, schriftliche oder elektronische Auftragserteilung oder durch Beginn der Arbeiten zustande.
§ 4 Preise
Es gelten die individuell vereinbarten Preise.
Alle Preise verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer, sofern nicht ausdrücklich Bruttopreise vereinbart wurden.
Die Abrechnung erfolgt je nach Vereinbarung nach Zeitaufwand, Festpreis oder Pauschale.
§ 5 Anzahlungen und Abschlagszahlungen
Bei größeren Aufträgen, regelmäßigen Leistungen oder Materialbeschaffungen kann Levur Hausservice eine angemessene Anzahlung oder Abschlagszahlung verlangen.
Die Höhe wird vor Beginn der Arbeiten mit dem Auftraggeber abgestimmt.
§ 6 Materialbeschaffung
Wird Material im Auftrag des Kunden beschafft, werden die tatsächlich entstandenen Materialkosten berechnet.
Individuell bestellte oder speziell angefertigte Materialien sind von einer Rückgabe ausgeschlossen.
Gelieferte Materialien bleiben bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum von Levur Hausservice.
§ 7 Termine und Ausführung
Vereinbarte Termine werden nach Möglichkeit eingehalten.
Kann ein Termin aufgrund von Krankheit, Witterung, höherer Gewalt, Lieferverzögerungen oder unvorhersehbaren Ereignissen nicht eingehalten werden, wird schnellstmöglich ein Ersatztermin vereinbart.
§ 8 Mitwirkungspflichten des Auftraggebers
Der Auftraggeber stellt sicher, dass die Arbeitsbereiche zugänglich sind und die Arbeiten ungehindert durchgeführt werden können.
Erforderliche Informationen, Schlüssel, Zugänge sowie Strom und Wasser sind bei Bedarf bereitzustellen.
Kann die Leistung aus Gründen, die der Auftraggeber zu vertreten hat, nicht erbracht werden, kann der entstandene Aufwand berechnet werden.
§ 9 Fremdleistungen und Vermittlung
Arbeiten, die Levur Hausservice nicht ausführen darf oder aus fachlichen Gründen nicht ausführt, können auf Wunsch an geeignete Fachbetriebe vermittelt werden.
Der Vertrag über diese Leistungen kommt ausschließlich zwischen dem Auftraggeber und dem jeweiligen Fachbetrieb zustande.
Für Leistungen, Preise, Termine oder Mängel vermittelter Fachbetriebe übernimmt Levur Hausservice keine Haftung.
§ 10 Winterdienst
Winterdienstleistungen werden ausschließlich im individuell vereinbarten Umfang erbracht.
Räum- und Streubereiche, Einsatzzeiten und Leistungsumfang werden vorab festgelegt.
Bei außergewöhnlichen Wetterlagen, Eisregen, starkem Schneefall oder behördlichen Warnungen kann es trotz sorgfältiger Planung zu Verzögerungen kommen.
Eine Garantie für jederzeit schnee- oder eisfreie Flächen besteht nicht.
§ 11 Objektbetreuung
Bei der Betreuung von Wohnanlagen, Gewerbeobjekten, Industrieobjekten oder sonstigen Immobilien richtet sich der Leistungsumfang nach der jeweiligen Vereinbarung.
Mögliche Leistungen sind Kontrollgänge, Gartenpflege, Winterdienst, Mülltonnenservice, Kleinreparaturen, Pflege von Außenanlagen, Schließdienste nach Vereinbarung, Leerstandsbetreuung und allgemeine Objektkontrollen.
Bewachungs- oder Sicherheitsdienstleistungen werden nur erbracht, wenn dies ausdrücklich vereinbart wurde und rechtlich zulässig ist.
§ 12 Notfälle und kurzfristige Einsätze
Kurzfristige Einsätze und Notfalleinsätze erfolgen nach Verfügbarkeit.
Ein Anspruch auf sofortige Ausführung besteht nicht.
Außerhalb regulärer Zeiten können Zuschläge vereinbart werden.
§ 13 Entsorgung
Die Entsorgung von Abfällen, Altmaterialien oder ausgebauten Teilen erfolgt nur nach Vereinbarung.
Entsorgungskosten werden nach tatsächlichem Aufwand berechnet.
§ 14 Fotos und Referenzen
Fotos von Kundenobjekten oder ausgeführten Arbeiten werden nur mit ausdrücklicher Zustimmung des Auftraggebers veröffentlicht.
Ohne Zustimmung erfolgt keine Veröffentlichung zu Werbe- oder Referenzzwecken.
§ 15 Hausordnungen und Objektregeln
Bei Arbeiten in Mehrfamilienhäusern, Wohnanlagen, Gewerbeobjekten oder Industrieanlagen sind bestehende Hausordnungen, Sicherheitsvorgaben und Anweisungen des Eigentümers oder der Hausverwaltung zu beachten.
Der Auftraggeber informiert Levur Hausservice rechtzeitig über besondere Vorgaben.
§ 16 Zahlung
Rechnungen sind, sofern nichts anderes vereinbart wurde, innerhalb von 7 Kalendertagen nach Rechnungsstellung ohne Abzug zu bezahlen.
Bei Zahlungsverzug gelten die gesetzlichen Verzugsregelungen.
§ 17 Gewährleistung
Es gelten die gesetzlichen Gewährleistungsrechte.
Offensichtliche Mängel sind unverzüglich nach Abschluss der Arbeiten mitzuteilen.
§ 18 Haftung
Levur Hausservice haftet uneingeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.
Bei leichter Fahrlässigkeit haftet Levur Hausservice nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten und beschränkt auf den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden.
Die Haftung für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit bleibt unberührt.
§ 19 Datenschutz
Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt gemäß der auf der Website veröffentlichten Datenschutzerklärung.
§ 20 Verbraucherstreitbeilegung
Hinweis gemäß § 36 Verbraucherstreitbeilegungsgesetz:
Levur Hausservice ist weder bereit noch verpflichtet, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.
§ 21 Gerichtsstand
Ist der Auftraggeber Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist – soweit gesetzlich zulässig – der Sitz von Levur Hausservice Gerichtsstand.
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
§ 22 Schlussbestimmungen
Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.
